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	<title>Echt Gute News aus der Schweiz &#187; Kleinsendungen</title>
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		<title>Kleinsendungen in die Schweiz ab Januar 2011 einfacher</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 13:35:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>joachim</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinsendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[vereinfachte Zollanmeldung]]></category>
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		<description><![CDATA[Vereinfachte Zollanmeldung von Kleinsendungen Im Rahmen der Überarbeitung des Schweizer Postgesetzes, um Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Online-Handel zu reduzieren, hat der Schweizer Bundesrat entschieden, im Verfahren zugelassener Empfänger ab dem 1. Januar 2011 eine vereinfachte Zollanmeldung für Kleinsendungen in die Schweiz zu ermöglichen. Die Zoll- und Mehrwertsteuerfreigrenze soll gleichzeitig von CHF 5 auf CHF 10 pro [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vereinfachte Zollanmeldung von Kleinsendungen<br />
Im Rahmen der Überarbeitung des Schweizer Postgesetzes, um Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Online-Handel zu reduzieren, hat der Schweizer Bundesrat entschieden, im Verfahren zugelassener Empfänger ab dem 1. Januar 2011 eine vereinfachte Zollanmeldung für Kleinsendungen in die Schweiz zu ermöglichen. Die Zoll- und Mehrwertsteuerfreigrenze soll gleichzeitig von CHF 5 auf CHF 10 pro Sendung erhöht werden.</p>
<p>Als Kleinsendungen gelten Sendungen mit einem Mehrwertsteuerwert von nicht mehr als 1.000 Schweizer Franken (CHF) und einer Gewicht von nicht mehr als 1.000 Kilogramm. Zudem dürfen die Sendungen nicht einer Bewilligungs- und Kontrollpflicht unterliegen und kein Zeugnis nichtzollrechtlicher Erlasse benötigen. </p>
<p>Dieses vereinfachte Verfahren wird sowohl für Postdienstleistungsanbieter wie auch für Importeure und Spediteure zugänglich sein und keine Postkonzession mehr voraussetzen. Der ZE wird ab 1. Januar 2011 zollfreie Kleinsendungen mit einer reduzierten elektronischen Zollanmeldung beim Zoll anmelden können.</p>
<p>Verzicht auf Zollanmeldung<br />
Weiter soll für Kleinsendungen für die der Abgabebetrag Zoll und MwSt jeweils nicht mehr als 5 CHF beträgt, auf die elektronische Zollanmeldung ganz verzichtet werden können. Diese Kleinsendungen können vom ZE künftig vereinfacht mit einem Kleber, Stempel oder als Sammelzollanmeldung angemeldet werden.</p>
<p>Bessere Karten für den Online-Handel<br />
Die Eidgenössische Zollverwaltung schätzt, dass rund 40% aller Einfuhrsendungen von diesen Neuerungen profitieren können. Dies entspricht rund 500.000 Sendungen pro Monat.   Es liegt auf der Hand, dass ein Grossteil dieser Sendungen ihren Ursprung im Online-Handel haben dürften.</p>
<p>Mal sehen, ob dann Produkte aus dem Ausland, vor allem aus Deutschland, nicht mehr ganz so teuer verkauft werden. Bisher musste der Versender einen höheren Zollaufwand (finanziell und personell) betreiben und der Empfänger der Ware in der Schweiz wurde z.T. nochmals kräftig zu Kasse gebeten.</p>
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